Kooperationsvertrag für Berater, Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

§ 1 Präambel

Ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen aqasha, Waldemarstraße 22, 10999 Berlin, Inhaber Daniel Lang (nachfolgend: aqasha) und ihren Kooperationspartnern im Bereich Beratung (Direktkontakt mit und Produktvertrieb (nachfolgend: Berater - gemeinsam nachfolgend: Parteien). Gegenstand dieser AGB sind die Präsentation, Bewerbung und der Vertrieb von Beratungen und Produkten, die Berater aus dem Sortiment von aqasha auswählt. Die Präsentation und Bewerbung der Produkte durch Berater kann auch in aqasha Verkaufssendungen erfolgen.

§ 2 Beraterprofil und – Ablauf

  1. Zwischen den Parteien kommt der Vertrag zustande, wenn Beraterprofil von Berater im online Shop von aqasha sichtbar ist und darüber Kunden an Berater vermittelt werden.
  2. Berater sichert zu, dass er seine persönlichen Daten, die zum Vertragsschluss erforderlich sind, wahrheitsgemäß angibt.
  3. Berater ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm durchgeführten Beratungsgespräche nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

§ 3 Vertrieb

  1. aqasha übernimmt den Vertrieb der von Berater beworbenen Beratungen und Produkte.
  2. Berater verpflichtet sich, am Vertrieb der Produkte geschäftsfördernd mitzuwirken. Der Berater hat jedes Verhalten zu unterlassen, das dem Ansehen von aqasha und dem Vertrieb der Produkte schaden könnte.
  3. aqasha schuldet die Erbringung nur dieser Leistungen, nicht aber die Erreichung bestimmter wirtschaftlicher Erfolge von Berater, insbesondere keine Unterstützung bei der Beratung oder anderweite Unterstützung bei der Kundengewinnung oder ähnlichem.

§ 4 Provisionsmodelle und Abwicklung

  1. Berater steht ein Provisionsanspruch in Höhe von 80 % des Nettoverkaufspreises (Verkaufspreis exklusive Mehrwertsteuer und Payment Gebühren) hinsichtlich jedem von aqasha an einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB verkaufte Dienstleistung (B2C) zu, welche von Berater höchstselbst erbracht werden muss.
  2. Spätestens 30 Tage nach Abschluss des jeweiligen Verkaufsmonats erhält Berater einen Report per Email, aus welchem die angefallenen Provisionen nachvollziehbar hervorgehen. Die Auszahlung der Provision erfolgt spätestens sieben Tage nach Versand des Reportes. Soweit Berater eine schnellere Bearbeitungszeit wünscht, werden ihm hierfür 5% des auszuzahlenden Betrages als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
  3. Nach diesen AGB entstandene Forderungen von aqasha an Berater werden mit den Provisionen aufgerechnet.

§ 5 Vertragslaufzeit

  1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Verantwortlichkeit des Beraters bei der Bewerbung der Produkte, Freistellung

  1. Berater ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er in den von aqasha live Video Shows nicht gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstößt. Berater steht dafür ein, dass die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften eingehalten und keine Rechte Dritter (z. B. GEMA) verletzt werden. Berater wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch unzulässig ist, mit Aussagen zu werben, die dem Heilpraktikergesetz, dem Heilmittelwerbegesetz oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Leben und Gesundheit unterliegen. Daher dürfen Beratungen z. B. nicht mit Versprechen der Erkennung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden oder Verbesserung der Gesundheit oder mit Aussagen wie „Rettung vor dem Tod“ oder „Heilung lebensgefährlicher Krankheiten“ beworben werden. Ferner dürfen Beratungen nicht mit Wirkungsangaben beworben werden, sofern diese nicht durch wissenschaftlich anerkannte Studien nachgewiesen wurden. Weiterhin dürfen keine Einzelschicksale noch dazugehörige Heilungsgeschichten präsentiert werden. Es dürfen auch Personen nicht als „Ärzte“ bezeichnet werden, sofern diese sich nach deutschem Recht nicht als solche bezeichnen dürfen.
  2. Möchte Berater in den aqasha live Vdeo Shows GEMA-pflichtige Musik verwenden, so hat er bei der GEMA auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung die entsprechenden Nutzungsrechte zu lizenzieren. GEMA-pflichtige Musik ohne GEMA-Lizenz darf nicht verwendet werden. Entsprechendes gilt für GEMA-freie Musik, an der Dritte Urheber- und Leistungsschutzrechte zustehen.
  3. Wird bei der Bewerbung der Beratungen gegen vorstehende Verpflichtungen verstoßen, entschädigt der Berater aqasha und stellt aqasha auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter (z. B. Aufsichtsbehörden, Wettbewerber, Verbände, Käufer, GEMA, Urheber) frei, unabhängig von Art und Grund des Anspruchs, die aus oder im Zusammenhang mit von ihm beworbenen Produkten entstehen. Die Freistellung beinhaltet auch Gerichtskosten und Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
  4. Berater darf mit den in Auftrag gegebenen Produkten sowie in den aqasha live Video Shows keine rassistischen, extremistischen, volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden, ehrverletzenden, gegen Jugendschutzrecht verstoßenden oder anderweitig anstößigen und/oder rechtswidrigen Inhalte verbreiten.
  5. Unbeschadet eventueller weitergehender Rechte ist aqasha im Falle eines schuldhaften Verstoßes von Berater gegen die vorstehenden Regelungen berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen.

§ 7 Urheberrecht, Rechteeinräumung

  1. Berater räumt aqasha die ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbegrenzten, unwiderruflichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den über aqasha gesendeten live Shops, für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten, ein.

§ 8 Datenschutzgrundverordnung und Nutzungsrechte

  1. Berater wird datenschutzrechtlich als Auftragsverarbeiter von aqasha tätig. Dabei verarbeitet Berater personenbezogenen Daten der Endkunden von aqasha, welche zuvor von aqasha dem Berater zur Verfügung gestellt wurden. Die im Rahmen dieser AGB dem Berater zur Kenntnis gelangten Daten werden für keinen anderen Zweck als zur Vertragserfüllung verwendet.
  2. Von der Auftragsverarbeitung durch Berater sind die personenbezogenen Daten der Endkunden welche unmittelbar eine Dienstleistung bei Berater kaufen betroffen. Dies betrifft primär die E-Mail-Adresse, daneben jedoch auch die Telefonnummer.
  3. Die Rechte, die die Endkunden von aasha als Betroffene im datenschutzrechtlichen Sinn haben, werden ausschließlich von aqasha erfüllt, wobei Berater im gebotenen und notwendigen Ausmaß unterstützend mitwirkt. Die Datenverarbeitung durch Berater erfolgt lediglich auf Basis dieser Vereinbarung, welche insofern als Weisung zu betrachten ist. Sonstige Anweisungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind schriftlich zu erstatten bzw. nach Zustimmung von aqasha in einer sonstigen Form, die eine Dokumentation der Weisungen ermöglicht, etwa per E-Mail oder Messenger.
  4. Berater verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten personenbezogenen Daten der Endkunden vertraulich zu behandeln. Über den Zweck der Erfüllung dieses Vertrages hinausgehend findet keine wie auch immer geartete Verarbeitung dieser Daten durch Berater statt. Berater ist auch verpflichtet, sämtliche ihm unterstellten Personen nach den Vorgaben des § 6 DSG zur Verschwiegenheit zu verpflichten und kommt dieser Pflicht auch nach, sofern nicht bereits aufgrund einer anderen Rechtsnormen eine Pflicht zur Verschwiegenheit besteht. Berater ist verpflichtet, nach Ende der Vertragsbeziehung alle im Zuge dessen erlangten personenbezogenen Daten nach Wahl von aqasha entweder zu löschen oder zurückzugeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
  5. Berater verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Erzielung eines angemessenen Schutzniveaus zu treffen. Insbesondere verpflichten sich die Vertragsparteien, sämtliche elektronische Korrespondenz nur verschlüsselt durchzuführen, sofern die personenbezogenen Daten der Endkunden davon betroffen sind.
  6. Berater unterstützt aqasha im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Ausmaß bei der Einhaltung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten aus den Art 32 bis 36 DSGVO. In diesem Zusammenhang unterstützt Berater aqasha beim Nachweis seiner aus Art 28 DSGVO resultierenden Pflichten durch Zurverfügungstellung der von aqasha angeforderten dafür nötigen Informationen und ermöglicht Überprüfungen oder Inspektionen durch aqasha oder durch aqasha beauftragte dritte Personen bzw. trägt dazu bei. Derartige Überprüfungen oder Inspektionen sind nur nach vorheriger einvernehmlicher Terminvereinbarung zulässig.
  7. Die Haftung des Beraters bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (DSGVO, DSG, ABGB etc.). Es ist dabei keine strengere Haftung vorgesehen, als sie nach den allgemeinen Rechtsnormen bestehen würde.

§ 9 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

  1. Berater kann mit einer Gegenforderung nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es sich aus demselben Vertragsverhältnis ergibt.

§ 10 Haftung, Freistellung

  1. aqasha haftet bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet aqasha nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von aqasha auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung für die von Berater in Auftrag gegebenen und beworbenen Produkte liegt bei Berater, wenn der Schaden auf eine fehlerhafte Bestellung durch Berater zurückzuführen ist oder dieser den Kunden falsche Instruktionen zum Gebrauch des Produktes gegeben hat. Berater entschädigt aqasha in diesem Zusammenhang und stellt sie von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich Schadensersatzansprüchen und Haftungsansprüchen sowie den angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung und Gerichtskosten frei.
  4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen, Geltung dieser AGB

  1. Es gilt   das   Recht   der   Bundesrepublik   Deutschlands   unter Ausschluss   des   internationalen Kaufrechts.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  3. Gerichtsstand ist Berlin.
  4. Diese AGB finden Anwendung auf alle, auch zukünftige, Kooperationen zwischen aqasha und Berater mit dem hier geregelten Vertragsgegenstand. Sie richten sich ausschließlich an Berater, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.

Zuletzt geändert: 15.01.2023

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